Allgemeine Geschäfts-bedingungen
1. Zweck und Rechtsstellung der Gesellschaft
Die Daniel Seglias GmbH ist eine GmbH mit Sitz in Luzern. Die Gesellschaft bezweckt die Erbringung der Dienstleistungen in den Bereichen Investment und Versicherungen sowie die Vermittlung und Beratung von Immobilienobjekten. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Sicherheiten für Verbindlichkeiten verbundener Gesellschaften abgeben.
2. Dienstleistungen
Die Daniel Seglias GmbH betreut und berät den Mandanten in Versicherungs- und Investmentangelegenheiten. Dies beinhaltet insbesondere die Betreuung aller bestehenden Versicherungsverträge, Überprüfung des Versicherungsbedarfs und des Versicherungsportefeuilles, periodische Prüfung des Prämienangebotes auf dem Versicherungsmarkt, Einholen von Offerten bei verschiedenen Versicherungsgesellschaften, Erneuerungen und Neuabschlüsse von Versicherungspolicen und Unterstützung im Schadenfall. Für weitergehende Auftragsarbeiten wird ein Beratungshonorar gemäss gegenseitiger Absprache verrechnet.
3. Mandantenangaben / Legitimationsprüfung
Der Mandant verpflichtet sich, bei der Aufnahme eines Versicherungsantrages alle Informationen betreffend Personen und Sachinformationen wahrheitsgetreu an die Daniel Seglias GmbH weiterzugeben. Insbesondere ist die Korrektheit der Mandantenaussagen bei Gesundheitsfragen unumgänglich. Werden Tatbestände oder Krankheiten verschwiegen, kann dies zu einer Anzeigepflichtverletzung führen. Dies hat zur Folge, dass die Versicherungsgesellschaft im Schadenfall keine oder verminderte Leistungen erbringt und per sofort vom Vertrag zurücktritt. Die Daniel Seglias GmbH verpflichtet sich zur gewissenhaften Prüfung der Legitimation des Kunden und der Bevollmächtigten. Den aus dem Nichterkennen von Legitimationsmängeln und Fälschungen oder Täuschungen entstandenen Schaden, trägt der Kunde, sofern die Daniel Seglias GmbH die geschäftsübliche Sorgfalt angewendet hat.
4. Mitwirkungspflicht des Mandanten
Der Mandant verpflichtet sich zur Mitwirkung. Ändert sich eine Gefahrentatsache (z.B. Standort, Tätigkeit, Versicherungssumme, usw.), verpflichtet sich der Mandant dies der Daniel Seglias GmbH umgehend mitzuteilen. Dasselbe gilt für neue Gefahrentatsachen. Stellt der Mandant Fehler bei einer Versicherungspolice fest, ist dies der Daniel Seglias GmbH umgehend mitzuteilen. Ergeben sich Schäden aus der Unterlassung des Mandanten, haftet die Daniel Seglias GmbH nicht.
5. Informationspflichten an die Mandanten (gem. Art. 45 VAG)
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Der Berater weist sich gegenüber dem Mandanten aus. Dazu übergibt er dem Mandanten eine auf den Berater lautende Visitenkarte ab.
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Der Berater klärt den Mandanten darüber auf, ob die für einen Vertrag angebotenen Versicherungsdeckungen von einem oder mehreren Versicherungsunternehmen stammen und um welche Versicherungsunternehmen es sich handelt.
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Der Berater übergibt dem Mandanten vor Abschluss des Vertrages jeweils die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, Zusatzbedingungen und Besondere Bedingungen zum entsprechenden Antrag.
Die Daniel Seglias GmbH bestätigt, mit folgenden Versicherungsgesellschaften direkte Vertragsbeziehungen zu pflegen:
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Vorerst keine Direktverträge
Mit allen anderen grösseren Versicherungen in der Schweiz pflegt die Daniel Seglias GmbH ein indirektes Vertragsverhältnis.
Die Daniel Seglias GmbH ist den erwähnten Versicherungsgesellschaften weder wirtschaftlich noch rechtlich verpflichtet. Gemäss VAG gilt die Daniel Seglias GmbH als ungebundener Versicherungsvermittler.
6. Übermittlungsfehler
Den aus der Benützung von Post, Telefax, Telefon, Handy, E-Mail und anderen Übermittlungs- oder Transportarten entstehenden Schaden, wie z.B. aus Verlust, Verspätung, Missverständnissen, Verstümmelungen oder Doppelausfertigungen, trägt der Mandant, sofern die Daniel Seglias GmbH die geschäftsübliche Sorgfalt angewendet hat.
7. Haftung
Entstehen aus der Tätigkeit als Versicherungsbroker Schadenersatzansprüche, haftet die Daniel Seglias GmbH dafür (Berufshaftpflicht gemäss VAG). Die Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobfahrlässige Handlung. Für Schäden aus entgangenem Gewinn haftet die Daniel Seglias GmbH nicht. Wird ein Leistungsanspruch geltend gemacht, wird dieser nur akzeptiert, sofern der Mandant sämtliche Mitwirkungspflichten rechtzeitig erfüllt hat. Sind Unterlagen oder Informationen des Mandanten unvollständig oder mangelhaft, und entsteht direkt oder indirekt daraus ein Schaden, haftet die Daniel Seglias GmbH nicht dafür. Schadenersatzansprüche verjähren 6 Monate nach Bekanntwerden des Schadens. Endet die Vertragsbeziehung zwischen dem Mandanten und der Daniel Seglias GmbH (z.B. durch Kündigung Maklermandat), endet auch der Haftungsanspruch gegenüber der Daniel Seglias GmbH. Dort, wo nicht das Versicherungsunternehmen für die Fehler, Nachlässigkeiten oder unrichtigen Auskünfte aus der Vermittlungstätigkeit der Daniel Seglias GmbH haftet, hat die Daniel Seglias GmbH eine Berufshaftpflicht bei der Zurich Versicherung über eine Summe von 2 Millionen Schweizer Franken abgeschlossen (gem. Art. 45 VAG). Haftungsansprüche sind zu richten an: Daniel Seglias GmbH, Herr Daniel Seglias, Hasenbergstrasse 4, 8953 Dietikon], Tel: 077 444 86 08.
Die HMT Solution AG erbringt Dienstleistungen für die Daniel Seglias GmbH. Diese umfasst das Produktemarketing, erarbeiten von allgemeinen Vergleichen, die Koordination der Offerten, die Triage der Korrespondenz, die Provisionsabrechnung und weitere von uns delegierten Leistungen. Das Riskmanagement und die Betreuung der Mandanten obliegt allein der Daniel Seglias GmbH. Entstehen aus der Tätigkeit als Versicherungsbroker Schadenersatzansprüche, haftet allein die Daniel Seglias GmbH. Die HMT Solution AG haftet gegenüber dem Mandanten nicht. Jegliche Haftungsansprüche gegenüber dem Mandanten sind wegbedungen. Mit der Unterschrift auf dem Maklermandat erklärt sich der Mandant als damit einverstanden.
8. Datenschutz / Geheimhaltung (gem. Art. 45 VAG)
Die Kundendaten, welche im Zusammenhang mit einer Versicherungsberatung der Daniel Seglias GmbH anvertraut werden, verwendet die Daniel Seglias GmbH ausschliesslich zur Beratung, zur Abwicklung von Offerten und Anträgen sowie zur Erstellung von Berichten, Analysen und Vergleichen. Diese Daten werden also nur in dem Umfang bearbeitet und aufbewahrt, wie es für die Abwicklung und Erfüllung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Mandanten, der Versicherungsgesellschaft, der HMT Solution AG und der Daniel Seglias GmbH notwendig ist und es die gesetzlichen Bestimmungen zwingend verlangen. In die Beratungstätigkeit involviert sind die Versicherungsgesellschaften, die HMT Solution AG, die Daniel Seglias GmbH und deren MitarbeiterInnen. Die MitarbeiterInnen der HMT Solution AG und der Daniel Seglias GmbH unterliegen der Schweigepflicht. Die Daten der Mandanten werden so lange aufbewahrt, wie es gemäss vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen zwingend notwendig ist. Die Daten können telefonisch, per Fax, per E-Mail, via Plattform der Gesellschaften oder im CRM bearbeitet werden. Die Daten werden in Papierform und elektronisch aufbewahrt.
9. Entschädigung
Honorar
Der Mandant schuldet der Daniel Seglias GmbH für vereinbarte oder in seinem Interesse erbrachten Dienstleistungen Honorare und Nebenkosten in absteigender Reihenfolge gemäss:
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Individuell vereinbartem Honorar
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Preisliste der Daniel Seglias GmbH
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Nach Aufwand zu einem Stundensatz von CHF 250.- exkl. MWST, soweit nicht durch die Entschädigung Dritter gedeckt
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Ohne Abrechnung, das heisst, die Daniel Seglias GmbH vereinnahmt die Entschädigung Dritter für die erbrachten Dienstleistungen ohne Recht des Mandanten auf Herausgabe der Entschädigung Dritter. Entschädigungsvereinbarungen zwischen dem Mandanten und der Daniel Seglias GmbH betreffen die HMT Solution AG nicht. Ausgenommen davon sind durch die HMT Solution AG schriftlich bestätigte Änderungen.
Entschädigung Dritter
Der Mandant ist sich bewusst und akzeptiert, dass die Daniel Seglias GmbH im Rahmen ihrer Tätigkeit als Broker, oder bei Gelegenheit der Auftragserfüllung, Entschädigungen (z.B. Provisionen, Courtagen, usw.) von Dritten, insbesondere von Versicherungsgesellschaften, erhält oder erhalten könnte. Falls die Daniel Seglias GmbH solche Entschädigungen erhält, welche sie gemäss jeweils aktueller Rechtsprechung oder gemäss jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften dem Mandanten abliefern müsste, so ist der Mandant ausdrücklich damit einverstanden, dass die Daniel Seglias GmbH diese Entschädigung zusätzlich für ihre Tätigkeit für den Mandanten erhält. Der Mandant erklärt mit der Unterzeichnung des Maklermandates ausdrücklich, auf die Herausgabe dieser Entschädigung zu verzichten. Wird nichts anderes vereinbart, gilt die Abrechnung nach 10d. Wünscht der Mandant im Nachhinein eine andere Abrechnungsart als vereinbart, verzichtet der Mandant wie beschrieben auf eine rückwirkende Herausgabe der Entschädigung Dritter.
10. Copyright
Die von der Daniel Seglias GmbH abgegebenen Auswertungsunterlagen und Konzepte an die Kunden unterstehen einem Copyright, welches die ideellen und materiellen Interessen des Urhebers (HMT/Daniel Seglias GmbH) an seinem geistigen Eigentum schützt.
11. Sonstiges
Änderungen zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn diese in schriftlicher Form vorliegen und von der Daniel Seglias GmbH unterzeichnet sind.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Die Daniel Seglias GmbH behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern und die gesetzlichen Bestimmungen anzupassen. Bei Streitbarkeit zwischen dem Mandanten und der Daniel Seglias GmbH gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Daniel Seglias GmbH in Luzern.